Über 1,6 Millionen Steuererklärungen in Tschechien bis zum 1. April eingereicht
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Steuerzahler, die ihre Steuererklärung bis zum 1. April eingereicht und eine Rückerstattung einer eventuellen Überzahlung beantragt haben, werden den entsprechenden Betrag spätestens am 2. Mai 2025 erhalten

Nach Ablauf der Abgabefrist am 1. April hat die tschechische Steuerverwaltung mehr als 1,6 Millionen Einkommensteuererklärungen registriert – die meisten davon wurden elektronisch eingereicht, was den stetigen Wechsel zu digitalen Steuerdienstleistungen widerspiegelt.
Insgesamt verzeichnete die Steuerverwaltung nach Ablauf der Frist für die Abgabe von Einkommensteuererklärungen am 1. April 1,635 Millionen Einreichungen. Davon stammten fast 1,5 Millionen von Privatpersonen und 164.418 von Körperschaften. Am letzten Tag der Frist, dem 1. April 2025, gingen bei der Steuerverwaltung fast 82.000 Erklärungen ein. Mehr als 60 Prozent davon wurden elektronisch übermittelt, was die wachsende Akzeptanz der Digitalisierung bei der Einhaltung von Steuervorschriften bestätigt. Elektronisch eingereichte Steuererklärungen können noch bis Freitag, den 2. Mai 2025, abgegeben werden.
Seit Ende Februar haben die Mitarbeiter der Finanzämter die Steuerzahler bei 382 Besuchen in 138 Gemeinden beim Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärungen unterstützt – vor allem in Regionen, in denen zuvor Finanzämter geschlossen worden waren. Insgesamt halfen die Einkommensteuerexperten vor Ort bei der Abgabe von 37.000 Steuererklärungen. Über regionale Beratungshotlines beantworteten und bearbeiteten die Fachkräfte der Finanzämter fast 40.000 Anfragen.
„Das Interesse an der elektronischen Steuererklärung ist so groß wie nie zuvor – die Steuerpflichtigen nutzen zunehmend die Vorteile der Online-Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Die digitale Einreichung ist schnell, bequem und von überall aus möglich – und sie weist die Nutzer auch auf formale Fehler hin. Unser Ziel ist es, den Digitalisierungsprozess fortzusetzen und die Verfahren weiter zu vereinfachen, um die Steuerverwaltung so effizient und benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten“, sagte Simona Hornochová, Generaldirektorin der Steuerverwaltung.
Mit Blick auf die im Mai ablaufende Frist für die elektronische Einreichung rät sie: „Verschieben Sie die Steuererklärung nicht auf die letzte Minute. Im vergangenen Jahr hat der Ansturm auf die Online-Steuererklärung am letzten Tag die Systemreaktion erheblich verlangsamt und den Zugang zum Portal MOJE daně erschwert. Rechtzeitige Einreichung bedeutet Ruhe und Sicherheit.“
Erstattung von Einkommenssteuerüberzahlungen
Die Bearbeitung und anschließende Auszahlung von Einkommenssteuerüberzahlungen aus vor dem 1. April eingereichten Erklärungen – ob in Papier- oder elektronischer Form – begann nach dem Ende des grundlegenden Steuererklärungszeitraums, also ab dem 2. April 2025.
Steuerzahler, die ihre Erklärung bis zum 1. April abgegeben und eine Rückerstattung beantragt haben, erhalten den entsprechenden Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Grundanmeldezeitraums, also spätestens am 2. Mai 2025.
Für Erklärungen, die nach dem 1. April 2025 elektronisch eingereicht wurden, erfolgt die Erstattung innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der verlängerten elektronischen Einreichungsfrist, also spätestens am 2. Juni 2025.