Aktuell werden vier Standorte für ein Endlager in Betracht gezogen, von denen alle innerhalb einer Entfernung von 200 Kilometern zu den Grenzen zu Österreich und Bayern liegen
Am Freitag hat der tschechische Präsident Petr Pavel ein Gesetz zur Errichtung von Atomendlagern in Tschechien unterzeichnet. Die Bestimmungen des Gesetzes geben der Regierung die alleinige Befugnis, den endgültigen Standort für das Endlager zu bestimmen.
Eine der kontroversesten Bestimmungen des Gesetzes betrifft die Entscheidungsprozesse im Parlament. Während der Senat darauf bestand, dass beide Kammern des Parlaments der Entscheidung der Regierung über den Bau zustimmen müssen, setzte die Abgeordnetenkammer durch, dass dies nicht erforderlich ist.
Darüber hinaus forderten Senatoren vergeblich, dass die Regierung nicht nur die Möglichkeit, sondern die Verpflichtung haben sollte, zusätzliche Entschädigungen für betroffene Gemeinden festzulegen. Gemeinden haben 140 Tage Zeit, um sich zu den Vorschlägen der Regierung für den Standort des Endlagers zu äußern.
Das Ministerium für Industrie und Handel wird explizit dazu verpflichtet, den Vorschlag für den Standort des Endlagers mit dem Umweltministerium und den Bürgern der betroffenen Gemeinden zu erörtern. Außerdem legt das Gesetz Regeln für mündliche Anhörungen fest und definiert die Beteiligung der betroffenen Gemeinden am Verfahren zur Ausweisung eines Schutzgebiets für das Atomendlager.
Die Entscheidung über den Standort des Endlagers wird weiterhin von Diskussionen begleitet, insbesondere von Seiten der Plattform gegen Endlager (Platforma proti hlubinnému úložišti), die ein Vetorecht für betroffene Gemeinden fordert. Diese Plattform, die 52 Gemeinden und Verbände vertritt, argumentiert, dass das neue Gesetz die Position der Gemeinden im Mitentscheidungsverfahren nicht ausreichend stärkt.
Die Behörde für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (SÚRAO) hat angekündigt, Gebiete für den Bau des Endlagers zu prüfen. Aktuell werden vier Standorte in Betracht gezogen, die alle innerhalb einer Entfernung von 200 Kilometern von den Grenzen zu Österreich und Bayern liegen, nämlich Horka und Hrádek in der Region Vysočina, Janoch bei Temelín in Südböhmen, wo sich eines der beiden tschechischen Kernkraftwerke befindet, und Březový potok in der Region Klatovy.
Das neue Endlager soll abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken bis zu einem halben Kilometer unter der Erdoberfläche dauerhaft lagern. Ursprünglich für das Jahr 2065 geplant, gibt es Überlegungen, den Bau zu beschleunigen, da die EU die Kernenergie vorübergehend als grüne Investition eingestuft hat, unter der Bedingung, dass Länder, die auf Kernenergie setzen, ab 2050 über Atomendlager verfügen müssen.