Das derzeitige Gesetz, das die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern regelt, ist bereits veraltet und aufgrund häufiger Änderungen unklar
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, Digitalisierung des Aufenthaltsverfahrens und Klärung der rechtlichen Regelungen zum Aufenthalt von Ausländern hat die Regierung am 28. August 2024 ein neues Gesetz zur Regelung der Einreise und des Aufenthalts von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik verabschiedet. Das Gesetz wurde vom Innenministerium vorbereitet und wird nun in der Abgeordnetenkammer erörtert.
Das derzeitige Gesetz, das die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern regelt, ist bereits veraltet und aufgrund häufiger Änderungen unklar. Daher hat das Innenministerium ein völlig neues Gesetz auf der Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens ausgearbeitet. Der Vorschlag lockert die Regeln im Bereich des Aufenthalts nicht, sondern klärt vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zu den wichtigsten Änderungen, die das Gesetz mit sich bringen wird, gehören die Digitalisierung der Aufenthaltsverwaltung, ein neues Registrierungssystem für EU-Bürger und die Stärkung der Rolle des sogenannten Bürgen.
„Wir werden den gesamten Prozess des Aufenthaltsverfahrens digitalisieren und damit beschleunigen und vereinfachen. Der Aufbau eines neuen Informationssystems ist bereits im Gange. Es wird eine elektronische Identität für Ausländer geschaffen, sodass sie bequem von zu Hause aus über ihr Ausländerkonto mit den Behörden kommunizieren können und umgekehrt“, so Innenminister Vít Rakušan in einer Pressemitteilung.
Das neue Gesetz bringt auch Änderungen bei der Registrierung von EU-Bürgern, die sich länger als 90 Tage in der Tschechischen Republik aufhalten wollen. Dies wird es den lokalen Behörden beispielsweise ermöglichen, die Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Abfallwirtschaft und Parken besser zu planen. Die Registrierung von EU-Bürgern wird 2026 weiterhin freiwillig sein und ab 2027 verpflichtend werden. Im Gesetzesentwurf wird auch die Rolle des sogenannten Bürgen betont, also der Person oder Einrichtung (Bildungs-, Wissenschafts- oder Kultureinrichtung, Arbeitgeber, Sportverein usw.), die den Zweck des Aufenthalts des Ausländers in der Tschechischen Republik garantiert. Das Gesetz wird die Rechte und Pflichten des Bürgen klar definieren, was die Verantwortung dieser Einrichtungen im Aufenthaltsverfahren stärken wird.
Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten, zu diesem Zeitpunkt soll auch das neue Informationssystem eingeführt werden.