Die Versicherungspflicht gilt jedoch nicht für alle Roller
Seit dem 1. April 2024 gelten in der gesetzlichen Haftpflichtversicherung neue Regelungen, die insbesondere Elektrorollerfahrer betreffen. Zukünftig müssen einige Modelle versichert und zugelassen werden, und die Nutzung einiger Roller erfordert sogar einen Führerschein.
Die steigende Popularität von E-Scootern geht mit einer Zunahme von Unfällen einher. Allein im letzten Jahr verursachten Rollerfahrer in Tschechien über vierhundert Unfälle, was die Notwendigkeit neuer Regelungen unterstreicht.
Nicht jeder wird die leistungsstärkeren und schnelleren Elektroroller fahren dürfen. Sie werden nun als kleine Motorräder betrachtet, und ihre Höchstgeschwindigkeit wird auf 25 Kilometer pro Stunde begrenzt sein. Das bedeutet, dass ein Führerschein erforderlich ist, um solche Roller zu fahren, die eine höhere Geschwindigkeit erreichen können.
Ähnlich wie kleine Motorräder müssen auch Elektroroller und andere leistungsstärkere Fahrzeuge zugelassen und versichert sein. Jan Marek, Sprecher von Generali Česká pojišt'ovna, erklärt gegenüber ČT24: „Elektroroller mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h oder einem Gewicht von mehr als 25 Kilogramm, bei denen die Geschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt, müssen eine Pflichtversicherung haben. Dies gilt für Elektroroller, Einräder, Zweiräder und ähnliche Fahrzeuge."
Um ein Fahrzeug anzumelden und eine Versicherung abzuschließen, ist es für den Betreiber entscheidend, die Seriennummer des Fahrzeugs zu kennen. Diese befindet sich entweder auf dem Produktionsschild oder ist in den Rahmen des Fahrzeugs eingeprägt.
Mit diesen neuen Maßnahmen hofft die Regierung, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und den rechtlichen Rahmen für die wachsende Zahl von Elektrorollern anzupassen.