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Neue Regelungen für Drohnenbesitzer in Tschechien ab 2024

Quadrocopter mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm bleiben von den neuen Regelungen unberührt

Neue Regelungen für Drohnenbesitzer in Tschechien ab 2024
Foto: Dose Media | Unsplash

Ab dem kommenden Jahr müssen Drohnenbesitzer in der Tschechischen Republik mit einschneidenden Änderungen rechnen. Laut einer neuen EU-Verordnung dürfen nur noch die leichtesten Drohnen oder solche mit einer Sondergenehmigung über bebauten Gebieten fliegen. Ziel ist es, den Betrieb älterer Drohnen sicherer zu gestalten. Zusätzlich müssen ab Januar alle im Handel erhältlichen Drohnen mit einem speziellen Kennzeichen versehen sein.


Wer weiterhin seine Drohne in bebauten Gebieten nutzen möchte, muss eine Betriebsgenehmigung bei der Zivilluftfahrtbehörde einholen. Diese ist hauptsächlich für den professionellen Drohnenbetrieb gedacht und erfordert eine Prüfung, für die 4.000 CZK fällig werden, berichtet ČT24.


Ab Januar müssen zudem alle Drohnen mit einem Fernidentifikationssystem ausgestattet sein, das den Austausch von Geschwindigkeits-, Flugweg- und Positionsdaten zwischen den Piloten ermöglicht. Ältere Drohnenmodelle müssen nachgerüstet werden, was die Besitzer etwa zehntausend Kronen kosten wird.


Quadrocopter mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm bleiben von den neuen Regelungen unberührt. Sie dürfen weiterhin in bebauten Gebieten fliegen, unter der Bedingung, dass der Pilot Menschenansammlungen meidet. Besitzer von diesen kleinen Drohnen müssen sich auch nicht registrieren lassen, unabhängig davon, ob ihre Drohnen eine Kamera haben oder nicht.


Die Umgebung von Flughäfen und wichtigen Gebäuden ist weiterhin streng geschützt. In einigen Fällen können Geldstrafen für Regelverstöße im Bereich von Drohnenbetrieb erheblich sein und bis zu Zehntausende von Kronen betragen.

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