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AutorenbildTschechien News

Neue Regeln für den Umgang mit Substanzen wie Kratom und Cannabis ab Dezember

Das überarbeitete Gesetz stuft Substanzen nach ihrem Risikopotential ein und setzt strengere Vorgaben für den Verkauf

Neue Regeln für den Umgang mit Substanzen wie Kratom und Cannabis ab Dezember
Foto: Freepik

Ab Dezember treten neue gesetzliche Regelungen für den Verkauf von Substanzen wie Kratom und Cannabis mit geringem THC-Gehalt in Kraft. Diese Änderungen im Gesetz über Suchtmittel wurden von Präsident Petr Pavel unterzeichnet, wie die Kommunikationsabteilung des Präsidialamtes auf ihrer Webseite bekannt gab.


Das überarbeitete Gesetz stuft Substanzen nach ihrem Risikopotential ein und setzt strengere Vorgaben für den Verkauf. Psychomodulatorische Substanzen dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden – und zwar ausschließlich in spezialisierten Geschäften, die für Kinder unzugänglich sind. Zudem ist es untersagt, diese Produkte in Formen anzubieten, die an Spielzeug oder Süßigkeiten erinnern könnten. Der Verkauf über Automaten wird ebenfalls verboten. Für den Online-Verkauf gelten strenge Auflagen, einschließlich einer verpflichtenden Altersverifizierung sowohl beim Kauf als auch bei der Lieferung.


Nach einer monatelangen Verzögerung gab der Senat Anfang Oktober seine Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle, nachdem die Europäische Kommission grünes Licht gegeben hatte. Die EU bestätigte, dass die Exportverbote und Beschränkungen im Einklang mit den Regeln des Binnenmarkts stehen.


Verteiler und Verkäufer von Psychomodulanzien müssen zukünftig eine Lizenz besitzen, die vom Gesundheitsministerium im Rahmen der Gesetzesänderung ausgestellt wird. Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung einer Genehmigung für den Handel mit diesen Substanzen wird auf 200.000 CZK festgesetzt. Diese Gebühr gilt für jeden E-Shop gleichermaßen, und zusätzlich müssen Händler 20.000 CZK pro Betriebsstandort für die Genehmigung zahlen.

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