Ende Juli hat die tschechische Regierung die Gesetze zum Umgang mit Pyrotechnik verschärft
Immer mehr Einzelhändler in Tschechien verzichten auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Gleichzeitig hat die Regierung neue Vorschriften für Pyrotechnik eingeführt, um Sicherheit und Umweltschutz zu fördern.
Die Nachfrage nach Feuerwerkskörpern steigt in Tschechien besonders in der Weihnachtszeit und zu Neujahr. Jedes Jahr wird auf dem tschechischen Markt ein Umsatz von bis zu 1 Milliarde CZK mit Pyrotechnik erzielt. Dennoch haben einige Einzelhändler beschlossen, diese Produktkategorie vollständig aus ihrem Sortiment zu streichen.
„Dieses Jahr werden wir keine Pyrotechnik mehr verkaufen. Wir möchten andere dazu inspirieren, verantwortungsvoller und rücksichtsvoller zu handeln. Wir sind überzeugt, dass die Sorge um die Umwelt, in der wir tätig sind, und die Suche nach nachhaltigeren Lösungen der richtige Weg sind“, erklärt Katarína Navrátilová, CEO von Tesco ČR, gegenüber dem Nachrichtenportal iDnes.cz.
Die Supermarktkette Billa bietet bereits im dritten Jahr in Folge keine Pyrotechnik mehr an, und Bauhaus verzichtet seit 2020 auf den Verkauf von Silvesterknallern. Beide Unternehmen begründen ihre Entscheidung mit einem verantwortungsvolleren Umgang mit Tieren und der Umwelt.
Auch in den Angeboten der Online-Supermärkte Rohlík.cz und Košík.cz werden Kunden keine Feuerwerkskörper finden. Penny und Lidl hingegen bereiten sich auf die Neujahrfeiern vor und nehmen Böller, Knallkörper, Wunderkerzen und andere Feuerwerksprodukte in ihr Sortiment auf.
Ende Juli hat die tschechische Regierung eine Gesetzesänderung zum Umgang mit Pyrotechnik verabschiedet. Die neue Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Erzeugnissen zu erhöhen, indem strengere Vorschriften für Verkauf, Lagerung und Verwendung eingeführt werden.
Aufsichtsbehörden dürfen bei Verdacht auf schwerwiegende Verstöße – beispielsweise wenn Pyrotechnik an Orten verkauft wird, an denen ihr Verkauf verboten ist – die betroffenen Produkte vorübergehend beschlagnahmen, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Das geänderte Gesetz schreibt außerdem einen Sicherheitsabstand von mindestens 250 Metern vor, der beim Zünden von Pyrotechnik zu bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern, Altenheimen, Wohnheimen, Notunterkünften, Rettungsstationen oder Zoos eingehalten werden muss.
Besonders die Pyrotechnik der Kategorien F4, T2 und P2 ist ausschließlich für Fachleute mit einer entsprechenden beruflichen Qualifikation bestimmt. Diese Sachkunde war bislang nur für eine begrenzte Anzahl von Tätigkeiten, wie den Kauf, die Vernichtung oder die Durchführung von Feuerwerken, erforderlich.
Der Umgang mit Pyrotechnik ohne einen entsprechenden Sachkundenachweis kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK geahndet werden.