Medizinisches Cannabis wird am häufigsten bei chronischen Schmerzen verschrieben, insbesondere dann, wenn andere Medikamente nicht wirken
Medizinisches Cannabis wird in Tschechien zunehmend zur Behandlung chronischer Schmerzen sowie zur Unterstützung bei Krebs- und anderen schweren Erkrankungen eingesetzt. Bisher war es nur spezialisierten Ärzten erlaubt, Cannabis zu verschreiben, doch nun wird auch Hausärzten die Möglichkeit eingeräumt, diese Behandlung anzubieten. Diese Neuerung ist Teil einer Verordnungsänderung, die im April dieses Jahres in Kraft tritt.
Medizinisches Cannabis wird am häufigsten bei chronischen Schmerzen verschrieben, insbesondere dann, wenn andere Medikamente nicht wirken. Weitere Einsatzgebiete sind die Begleitung von Krebsbehandlungen sowie die Linderung von Nebenwirkungen der Chemotherapie, bei AIDS, Parkinson oder Multipler Sklerose. Laut einem Bericht des Nachrichtenportals iDnes.cz durften bisher etwa 250 spezialisierte Ärzte in Tschechien Cannabis verschreiben. Künftig wird dies jedoch auch Hausärzten ermöglicht.
„Das Gesundheitsministerium ist zu dem Schluss gekommen, dass es gerechtfertigt ist, die Indikation 'chronische, unerträgliche Schmerzen' um die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin zu erweitern. Für alle anderen Indikationen sollte die Verschreibung von Cannabis weiterhin Fachärzten vorbehalten bleiben“, heißt es in der Begründung des Ministeriums zu dem Erlass.
Im Bereich der sogenannten Palliativversorgung – also der Betreuung unheilbar kranker und sterbender Patienten sowie von Kindern mit onkologischen oder hämato-onkologischen Diagnosen – wird es ebenfalls möglich sein, medizinisches Cannabis für Patienten unter 18 Jahren zu verschreiben. Außerdem entfällt die Verpflichtung für Ärzte, dem Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle (SÚKL) jährlich detaillierte Daten über alle Patienten und deren Behandlung mit Cannabis zu übermitteln.
Seit der Einführung der Behandlung mit Cannabis im Jahr 2015 in der Tschechischen Republik haben Ärzte insgesamt fast 940 Kilogramm Cannabis verschrieben. Laut Gesetz haben Patienten Anspruch auf maximal 180 Gramm getrocknetes Cannabis pro Monat oder eine entsprechende Menge eines Derivats aus Cannabisextrakt.
Die gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Cannabis zu medizinischen Zwecken wurde 2013 geschaffen. Bereits ein Jahr später stand es den ersten Patienten zur Verfügung. Seit 2020 übernehmen die Krankenkassen 90 Prozent der Kosten für medizinisches Cannabis, jedoch nur bis zu einer Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat.