Fristen und Neuerungen: Einkommensteuererklärung in Tschechien 2025
- Tschechien News
- 23. März
- 2 Min. Lesezeit
Das Online-Portal "MOJE daně" erleichtert die elektronische Abgabe

Wer seine Einkommensteuererklärung in Papierform einreicht, muss dies in Tschechien bis spätestens zum 1. April 2025 tun. Elektronische Einreichungen sind bis zum 2. Mai 2025 möglich. Steuerpflichtige, deren Erklärung durch einen Steuerberater oder Anwalt eingereicht wird oder die einer verpflichtenden Prüfung des Jahresabschlusses unterliegen, haben eine Frist bis zum 1. Juli 2025. Innerhalb derselben Fristen muss auch die fällige Steuer entrichtet werden.
Um Bürger bei der Erfüllung ihrer Steuerpflichten zu unterstützen, bietet die Finanzverwaltung umfangreiche Hilfen an. Neben einer telefonischen Beratung werden mobile Servicestellen in verschiedene Gemeinden entsandt. Zudem erleichtert das Online-Portal "MOJE daně" (CZ) die elektronische Abgabe.
Laut der Generaldirektorin der tschechischen Finanzverwaltung, Simona Hornochová, liegt das Ziel darin, die Steuererklärung so einfach wie möglich zu gestalten und Bürgern klare sowie verständliche Informationen bereitzustellen.
Bis zum 16. März 2025 wurden bereits insgesamt 823.128 Steuererklärungen eingereicht, der Großteil davon Elektronisch. Im Vorjahr lag die Quote elektronischer Einreichungen bereits bei 66 % und die Finanzverwaltung rechnet mit einem weiter steigenden Trend.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Falsche Form der Einreichung
Selbstständige mit gesetzlich eingerichteter Databox (Datové schránky) müssen die Erklärung elektronisch abgeben.
Eine Einreichung als PDF ist ungültig. Erforderlich ist das XML-Format, das im "MOJE daně"-Portal erstellt werden kann.
Fehlende oder falsche Steuervergünstigungen
Der Kinderfreibetrag kann nur von einem Elternteil geltend gemacht werden.
Zinsaufwendungen können nur dann abgesetzt werden, wenn das Darlehen zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet wurde.
Fehlende Unterschrift bei Papierformularen
Neben der Steuererklärung muss auch der Antrag auf Steuererstattung unterschrieben werden.
Elektronische Einreichungen erfordern keine zusätzlichen Unterschriften, da die Identitätsprüfung über die Steuerinformationsbox erfolgt.
Meldepflicht für steuerfreie Einkünfte über 5 Mio. CZK
Personen, die 2024 steuerfreie Einkünfte von mehr als 5 Millionen Kronen (z. B. durch Erbschaften, Schenkungen oder Wertpapierverkäufe) erhielten, müssen diese dem Finanzamt melden.
Nichtbeachtung kann zu hohen Strafen führen.
Strafen bei verspäteter Einreichung
Eine Verspätung von mehr als 5 Werktagen führt zu einer Strafe von 0,05 % der festgesetzten Steuer pro Tag, maximal jedoch 5 % oder 300.000 CZK
Wer auch nach Aufforderung keine Steuererklärung abgibt, muss eine Strafe von 5 % der Steuer (mindestens 500 CZK) zahlen.
Wichtige gesetzliche Änderungen 2024
Steuerermäßigung für Ehepartner nur noch für Haushalte mit einem Kind unter 3 Jahren.
Abschaffung der Steuerermäßigung für Studierende und der sogenannten "Kindergarten-Ermäßigung".
Reduzierung der Einkommensgrenze für den höheren Einkommensteuersatz von 23 %.
Senkung der Steuerfreigrenze für Gewinne aus Glücksspiel auf 50.000 CZK.
Verlängerung der erhöhten Spendenabzugsfähigkeit bis 2026.
Neue Möglichkeit zur steuerlichen Berücksichtigung langfristiger Investitionsprodukte für die Altersvorsorge.
Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Langzeitpflegeversicherung.
Unterstützung durch die Finanzverwaltung
Mobile Finanzamt-Teams helfen direkt in Gemeinden bei der Steuererklärung.
Telefonische Beratung für Steuerpflichtige.
Verlängerte Öffnungszeiten der Finanzämter in der Hochsaison.
Online-Abgabe über "MOJE daně" mit automatischer Fehlerprüfung.
Weitere Informationen zu steuerlichen Änderungen und Fristen sind auf den Webseiten des Finanzministeriums (ENG) und der tschechischen Finanzverwaltung (ENG) verfügbar.