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Cannabis-Legalisierung in Tschechien: Anbau für Eigenbedarf soll straffrei werden

Die geplante Änderung gilt jedoch ausschließlich für Personen über 21 Jahren

Cannabis-Legalisierung in Tschechien: Anbau für Eigenbedarf soll straffrei werden
Foto: Ryan Lange | Unsplash

Die tschechische Regierung plant Gesetzesänderungen im Umgang mit Cannabis. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf soll künftig legal sein, ebenso wie der Besitz kleinerer Mengen. Diese Liberalisierung spiegelt den Wandel in der gesellschaftlichen Wahrnehmung von Cannabis wider.


In Zukunft soll der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigengebrauch in Tschechien legalisiert werden, ohne strafrechtliche Konsequenzen nach sich zu ziehen. Laut dem Nachrichtensender ČT24 gilt die geplante Änderung jedoch ausschließlich für Personen über 21 Jahren. Der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis zu Hause und 25 Gramm außerhalb der Wohnung soll ebenfalls erlaubt sein. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, den das Justizministerium am Montag der Regierung vorgelegt hat.


Die Grenze zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat wird demnach bei mehr als fünf Cannabispflanzen liegen. Personen, die mehr als fünf Pflanzen anbauen oder eine größere Menge Cannabis besitzen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen. In ihrer Vorlage betont das Justizministerium, dass der Vorschlag darauf abzielt, bestimmte Handlungen zu entkriminalisieren und die heutige Gesetzeslage zu liberalisieren.


Die geplante Legalisierung wird mit einer veränderten gesellschaftlichen Wahrnehmung des Marihuanakonsums begründet. Während aktuell bereits der Besitz von fünf Cannabispflanzen oder zehn Gramm Cannabis als Straftat gilt, soll die Grenze künftig auf hundert Gramm getrocknete Cannabisblüten oder fünf Pflanzen angehoben werden.


Zusätzlich plant das Justizministerium, die Geldstrafen für Drogendelikte deutlich zu erhöhen. So sollen die Bußgelder von derzeit 15.000 CZK auf bis zu 50.000 CZK steigen. Auch im Bereich der illegalen Drogenherstellung sind Änderungen vorgesehen: Die Mindeststrafe für schwerere Fälle soll von acht auf fünf Jahre reduziert werden.


Im Zusammenhang mit der Verbreitung von Drogenabhängigkeit wird ebenfalls eine Änderung diskutiert. Während aktuell die Verleitung zum Drogenmissbrauch für alle strafbar ist, könnte dies in Zukunft nur noch dann der Fall sein, wenn es sich um Kinder als Betroffene handelt.

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