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Abgeordnetenkammer billigt tschechisch-deutsches Abkommen zur Instandhaltung und den Ausbau der Elbe-Wasserstraße

Dem Abschluss des Abkommens gingen viele Jahre an Verhandlungen voraus

Abgeordnetenkammer billigt tschechisch-deutsches Abkommen zur Instandhaltung und den Ausbau der Elbe-Wasserstraße
Foto: Ministerstvo dopravy ČR

Die Elbe ist ein Verkehrsweg von gesamteuropäischer Bedeutung, dessen Schiffbarkeit und weiterer Ausbau sichergestellt werden müssen. Bisher gab es jedoch kein international verbindliches Dokument, das die wichtigsten Parameter und Regeln für die Erhaltung der Schiffbarkeit des Flusses festlegte. Dies wird sich nun ändern, da das Abgeordnetenhaus des Parlaments der Tschechischen Republik in zweiter Lesung das deutsch-tschechische Elbabkommen gebilligt hat.


„Für die Donau, den Rhein und die Save gibt es internationale Verträge, in denen die wichtigsten Regeln für die Erhaltung der Schiffbarkeit dieser bedeutenden Flüsse festgelegt sind. Für die Wasserstraße Elbe gibt es bisher kein solches verbindliches Dokument. Es fehlt nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, dann wird die Elbe eines bekommen. Das ist ein wichtiger Schritt", sagt Verkehrsminister Martin Kupka.


Auf tschechischer Seite soll der Abschnitt der Elbe von Ústí nad Labem bis zur Staatsgrenze zwischen der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland gemäß den Parameter wie Wassertiefe vorbereitet werden, die sich aus den derzeit gültigen konzeptionellen Dokumenten im Bereich der Binnenschifffahrt ergeben.


Im Verbindungsabschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem wird die Fahrwassertiefe von 230 cm sichergestellt. Gleichzeitig werden im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen ergriffen, um eine Fahrwassertiefe von 230 cm bis zum Zielhafen Pardubice zu ermöglichen.


Auf dem deutschen Abschnitt der Elbe beträgt das derzeitige Unterhaltungsziel eine Fahrwassertiefe von 140 cm, was im Einklang mit dem deutschen Strategiepapier "Gesamtkonzept für die Elbe" steht. Zusätzlich zu den Parametern wie der Wassertiefe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sieht das Abkommen die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission vor, die Parameter wie die Wassertiefe überwachen und Maßnahmen zu deren Verbesserung vorschlagen soll.


„Die Elbe ist nicht nur aus Sicht der Tschechischen Republik, sondern auch im Rahmen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) eine Schlüsselstrecke. Außerdem ist die Schifffahrt einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger, und die tschechischen Unternehmen benötigen sie, um wettbewerbsfähiger zu werden. Die heutige Genehmigung des Abkommens ist daher zweifellos eine gute Nachricht für die Schifffahrt und die tschechische Wirtschaft", fügte Minister Kupka hinzu.


Dem Abschluss des Abkommens gingen viele Jahre an Verhandlungen voraus. Im Jahr 2006 schlossen das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik und das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit sowie die verkehrlichen Ziele und Maßnahmen auf der Wasserstraße Elbe bis zur Schleuse Geesthacht bei Hamburg. Die Erklärung definierte zwar die Zielparameter der Wasserstraße Elbe in der Tschechischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland, war jedoch kein verbindliches Dokument im Sinne des Völkerrechts.

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